Zeitarbeit Hannover
Zeitarbeit ist auch unter den Begriff "Leiharbeit" oder auch "Personalleasing" bekannt. Bei dem System der Zeitarbeit wird eine Dreieckskonstellation vorgefunden. Beteiligt sind dabei der Arbeitnehmer, ein Zeitarbeitsunternehmen und ein Betrieb bzw. Unternehmen.
Kennzeichnend für dieses Verhältnis ist der bestehende, feste Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen, somit liegt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor. Der Arbeitnehmer hat demnach ein ganz normales Recht auf Urlaub und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, da der Lohn von der Zeitarbeitsfirma gezahlt wird.
Der Arbeitnehmer wird dem ausleihenden Unternehmen lediglich über einen gewissen Zeitraum überlassen, angestellt ist er nach wie vor bei seiner Zeitarbeitsfirma. Folglich erhält der Arbeitnehmer auch in der Zeit zwischen zwei "Einsätzen", in der er gerade keiner Beschäftigung bei einem Kundenunternehmen nachkommt, seinen vertraglich festgelegten Lohn.
Zeitarbeit Unternehmen Hannover
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Es ist nicht unüblich, dass solch ein Zeitarbeitsverhältnis auch in einer Festanstellung des Zeitarbeiters bei einem ausleihenden Unternehmen endet. Grundsätzlich ist die Vermittlung ihrer Arbeitnehmer allerdings nicht das Ziel der Zeitarbeitsfirma, sondern die Vermittlung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Unternehmen und ihrem Arbeitnehmer unter der Berücksichtigung der zeitlichen Verfügbarkeit, Qualifikation und Örtlichkeit.
So eignet sich Zeitarbeit insbesondere für Unternehmen, die beispielsweise saisonbedingt oder aufgrund der Annahme eines Projektes zeitweise eine größere Zahl an Mitarbeitern benötigen. Der Arbeitnehmer kann durch die vielseitigen Unternehmen und Arbeiten von der Zeitarbeit profitieren, die ihm bei einem späteren Bewerbungsprozess hilfreich sein können. Aber auch die potentielle Festanstellung in einem Unternehmen ist ein möglicher Reiz für den Arbeitnehmer.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Zeitarbeiter haben übrigens vom ersten Tag an die gleichen Rechte und Pflichten wie die fest angestellten Mitarbeiter eines Unternehmens. Im Wesentlichen betrifft das beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder den Anspruch von Urlaubsgeld. Nach neun Monaten steht einem Zeitarbeiter dasselbe Gehalt zu, wie es für die Stammbelegschaft gezahlt wird.
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